gruener Paragraph

Fit für CSRD?

Aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)* und– viele Unternehmen in Deutschland sind betroffen.

Dieser Rechtsrahmen soll gewährleisten, dass konsistente und kohärente Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht werden.

Durch die CSRD soll mehr Transparenz in die Lieferketten und in die Vorstandsetagen gebracht werden. Unternehmerische Sorgfaltspflicht wird explizit nicht nur als soziale, sondern auch als ökologische Notwendigkeit gesehen – ebenso wie die Offenlegung von Informationen zur Diversität als auch die Vorgabe, das Geschlechtergleichgewicht im Vorstand herzustellen.

Durch den Vorschlag zur CSRD wird die Berichtspflicht von bisher ca. 550 berichtspflichtigen Unternehmen (CSR-RUG) auf ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland erweitert werden.

Es ist ein Stufenmodell in der Diskussion, dass ab dem Berichtsjahr 2024 für Unternehmen gelten soll, die schon unter die NFRD fallen. Ab 2026 müssen dann auch große Unternehmen für das Berichtsjahr 2025 berichten, die noch nicht unter das NFRD fielen, wenn zwei der drei der Kriterien zutreffen: ab 250 Mitarbeiter, Bilanzsumme über 20 Mio. Euro und Umsatz über 40 Mio. Euro.

So soll Nachhaltigkeit ein integraler Teil der Unternehmensberichterstattung werden.