1:1 oder 0:1, die Verbraucher haben die Wahl bei Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten
Seit dem 15. August müssen alle elektrischen oder elektronischen Geräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gesondert entsorgt werden, außer sie sind explizit davon ausgeschlossen. Jetzt müssen z. B. beleuchtete Badezimmerschränke oder blinkende Turnschuhe gesondert entsorgt werden. Glühbirnen gehören nicht dazu, denn sie sind ausdrücklich...