Menschenrechte und Wirtschaft

Unternehmen sollten in einer globalisierten Wirtschaft für die Einhaltung der Menschenrechte und eine nachhaltige Entwicklung Verantwortung übernehmen. Besonderes Augenmerk sollte hier auf die Lieferkettentransparenz und Wertschöpfungskette gelegt werden. Auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen kaufen international ein. In den Ländern entlang der internationalen Lieferketten gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, Sozialstandards, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutzes. Es ist deshalb empfehlenswert, wenn Unternehmen einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) mit ihren Lieferanten erarbeiten.

 

In der internationalen Menschenrechtscharta sind die Grundrechte der Menschen festgelegt. In den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation „International Labour Organisation“ (ILO) sind universelle Mindeststandards für eine menschenwürdige Arbeit gesetzt. Die Kernarbeitsnormen der ILO, die überall auf der Welt gültig sind, umfassen die Bereiche Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Kinder- und Zwangsarbeit.

 

Da sich Unternehmen, anders als Staaten, an nationale Gesetze halten müssen und nicht an völkerrechtliche Verträge, sind hier die Länder vor Ort gefordert. In vielen Entwicklungsländern reicht die Gesetzgebung jedoch nicht aus. Fehlende Institutionen erschweren die Kontrolle des privatwirtschaftlichen Handelns. So wurden 2011 die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte geschaffen. Mit „Protect, Respect, Remedy“ wurden folgende Prinzipien formuliert:

  • Schutz der Menschenrechte
  • Respekt der Unternehmen vor den Menschenrechten
  • Durchsetzung von Wiedergutmachung

Mit den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen oder dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) der Bundesregierung sind Unternehmen vor  neue Anforderungen gestellt, aber es bieten sich auch neue Chancen bei der Produktentwicklung, um Kunden anzusprechen, für die soziale und ökologische Aspekte wichtig sind.

SDGs - für eine nachhaltige Entwicklung der Welt

Mit der Agenda 2030 wurden 2015 ehrgeizige Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) von der UN verabschiedet. Mit den 17 SDGs werden erstmals alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – berücksichtigt. Fünf Kernbotschaften sind die Handlungsmaxime: Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Die 17 Ziele haben 169 Unterziele mit 230 Indikatoren.

 

Da kann schon leicht einmal der Überblick verloren gehen.

 

Von Unternehmen werden jetzt konkrete Handlungen für eine positive Entwicklung gefordert. Sie sollen die Wertschöpfungskette ganzheitlich betrachten: insbesondere die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie Produktentsorgung bzw. -verwertung.

Auf der Website des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung können Sie mehr dazu lesen.

SDGs
Gemeinschaft

NAP - Menschenrechte in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) soll die Einhaltung in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten gewährleistet werden. Von 2018 bis 2020 will die Bundesregierung erkunden, wie Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte in ihre Prozesse integriert haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mindesten die Hälfte der etwa 6.500 Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter der neuen Berichtspflicht bis 2020 nachkommen werden.

 

Dazu gehört

  • eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten,
  • Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte,
  • Maßnahmen zur Verhinderung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte,
  • Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen,
  • Berichterstattung und
  • Beschwerdemechanismen

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) können Unternehmen jetzt diese Anforderung erfüllen. Anhand von 20 Kriterien wird zur strategischen Ausrichtung, den Nachhaltigkeitsleistungen und den Chancen, die aus der Befassung mit Nachhaltigkeitsthemen resultieren, Stellung bezogen. Im Kriterium Nummer 17 konnten Unternehmen schon zum Umgang mit Menschenrechten berichten. Nun wurde das Kriterium um entsprechende Fragen im Sinne des NAP erweitert. Die Unternehmen haben jetzt die Wahl, ihr Engagement zum Schutz der Menschenrechte ausführlich offen zulegen. Sie können in der Datenbank auswählen, den DNK inklusive der NAP-Berichtspunkte zu nutzen. Im Kontext der kritischen Durchsicht vom Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex wenden die Ausführungen auf formale Vollständigkeit betrachtet. Für die Inhalte trägt das Unternehmen weiter die Verantwortung.

 

Hier können Sie den Originaltext des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte lesen.