Unternehmen sollten in einer globalisierten Wirtschaft für die Einhaltung der Menschenrechte und eine nachhaltige Entwicklung Verantwortung übernehmen. Besonderes Augenmerk sollte hier auf die Lieferkettentransparenz und Wertschöpfungskette gelegt werden. Auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen kaufen international ein. In den Ländern entlang der internationalen Lieferketten gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, Sozialstandards, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutzes. Es ist deshalb empfehlenswert, wenn Unternehmen einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) mit ihren Lieferanten erarbeiten.
In der internationalen Menschenrechtscharta sind die Grundrechte der Menschen festgelegt. In den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation „International Labour Organisation“ (ILO) sind universelle Mindeststandards für eine menschenwürdige Arbeit gesetzt. Die Kernarbeitsnormen der ILO, die überall auf der Welt gültig sind, umfassen die Bereiche Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Kinder- und Zwangsarbeit.
Da sich Unternehmen, anders als Staaten, an nationale Gesetze halten müssen und nicht an völkerrechtliche Verträge, sind hier die Länder vor Ort gefordert. In vielen Entwicklungsländern reicht die Gesetzgebung jedoch nicht aus. Fehlende Institutionen erschweren die Kontrolle des privatwirtschaftlichen Handelns. So wurden 2011 die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte geschaffen. Mit „Protect, Respect, Remedy“ wurden folgende Prinzipien formuliert:
- Schutz der Menschenrechte
- Respekt der Unternehmen vor den Menschenrechten
- Durchsetzung von Wiedergutmachung
Mit den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen oder dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) der Bundesregierung sind Unternehmen vor neue Anforderungen gestellt, aber es bieten sich auch neue Chancen bei der Produktentwicklung, um Kunden anzusprechen, für die soziale und ökologische Aspekte wichtig sind.