Weihnachten

Bundesregierung hat Hausaufgaben zur CSR-Richtlinie nicht gemacht- Gesetz soll erst Anfang 2017 kommen!

Im November sah es noch gut aus: Die Anhörung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde im Ausschuss durchgeführt und die Beratungen waren im Zeitplan. Es gab etliche Anregungen und Vorschläge und man war gespannt, welche übernommen werden. Leider ist der Gesetzentwurf bis heute nicht auf die Tagesordnung des Bundestags gekommen. Obwohl die Bundesregierung bis zum 6. Dezember die CSR-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen sollte, stehen die Unternehmen jetzt ohne nationales Gesetz da. Auch wenn kein Bundesgesetz vorliegt, muss natürlich die EU-Richtlinie eingehalten werden.

Nicht nur, dass die CDU dieses Verfahren mit der Insolvenzrechtsreform verknüpfen will, es gibt auch inhaltliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern. Die SPD fordert, dass auch Unternehmen ab 250 Mitarbeiter einbezogen werden sollen. Außerdem soll die nichtfinanzielle Erklärung parallel zu den Finanzberichten veröffentlicht werden. Das wird mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag, der eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie vorsieht, von der CDU abgelehnt. Zwar sehen die Koalitionäre keine grundsätzlichen Hinderungsgründe, dass im Januar 2017 das Umsetzungsgesetz verabschiedet werden kann, aber für die betroffenen Unternehmen ist es ärgerlich. Sie hängen zur Zeit einfach in der Luft.

Wir hoffen sehr, dass Sie sich dadurch nicht die Freude auf das Weihnachtsfest verderben lassen und versprechen Ihnen: Wir werden das Umsetzungsgesetz weiter fest im Blick haben und werden Sie auch 2017 in unserem Blog mit interessanten Nachrichten rund um die Nachhaltigkeit versorgen.

Zum Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen frohe und besinnliche Stunden und für das neue Jahr 2017 Gesundheit, Glück und Erfolg.

Herzlichst

Ellen Enslin