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Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie wird in Berlin verhandelt – noch Änderungen notwendig

Die erste 1. Lesung für das Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie ist vorüber und es scheint eine interessante Diskussion zu werden. Abgeordnete von CDU und CSU hoffen, dass die deutsche Wirtschaft durch entsprechende Anforderungen auf die Nachhaltigkeit ihrer Zulieferer Einfluss nehmen kann. Die SPD-Seite hat Anregungen eingebracht, wie das Gesetz für die nichtfinanzielle Erklärung noch verbessert werden kann: z. B. dass der Verbraucher- und Datenschutz und sowie der Beschäftigtendatenschutz gestärkt werden muss. Kritik gab es auch, dass der Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen zu eng begrenzt sei. Bei 87 global agierenden deutschen Unternehmen hat die Universität Maastricht eklatante Menschenrechtsverletzungen in deren Lieferketten festgestellt. Diese global agierenden Unternehmen sollten auch einer Berichtspflicht unterliegen. Von den 11.200 großen Unternehmen in Deutschland werden nur knapp 600 Unternehmen vom CSR-Berichtspflicht-Umsetzungesetz betroffen sein. Außerdem wurde kritisiert, dass die Ankündigung der Bundesregierung, die Richtlinie 1:1 umzusetzen nicht erfüllt wurde. In einigen Bereichen ist sie sogar hinter der EU-Richtlinie geblieben. Nach dem Regierungsvorschlag muss nicht über alle wesentlichen Risiken für Mensch und Umwelt berichtet werden, sondern erst dann, wenn diese Risiken finanzrelevante Auswirkungen für das Unternehmen haben.

Nachhaltigkeitsberichte sollten relevant und aussagefähig sein. Dazu gehört, dass die Berichtspflichten konkret und vergleichbar sind. Nur so haben die Verbraucher und Anspruchsgruppen die Möglichkeiten, die Berichte auf zu vergleichen. Hierzu fehlen noch Vorgaben im Gesetzesentwurf. Die Grünen machen dazu einen Vorschlag, der im Rechts- und Verbraucherausschuss diskutiert wird.