Deutsche Umwelthilfe erfolgreich – Frankfurter Gericht untersagt Apple-Werbung
Immer öfters bewerben Unternehmen ihre Produkte mit dem Label CO2-neutral und nehmen den Mund dabei sehr voll. Seit 2023 machte dies auch der Appel-Konzern für seine Smartwatch-Modelle. So wurde in Anzeigen darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Emissionen schon bei der Herstellung und dem Transport vermieden werde. Der kleine Rest der noch verbleibenden CO2-Emissionen werde durch „naturbasierte Kompensationsprojekte“ ausgeglichen. Gemeint hat das Unternehmen die Eukalyptus-Monokulturen in Paraguay, deren Pachtverträge schon 2029 auslaufen. So lässt sich keine neutrale CO2-Emissionsbilanz erreichen. Nun hat das Frankfurter Landgericht einer Klage der deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Besonders kritisch sah das Gericht die zeitliche Dimension dieser Ausgleichsmaßnahmen. Wegen der kurzen Projektlaufzeit ist eine Werbung damit nicht haltbar. Die genannten Pufferkonten, die den Verlust der Pachtflächen nach Vertragsende ausgleichen sollen, sind eben nicht geeignet, eine ausreichende Sicherheit der Bindung der gespeicherten Emissionen zu gewährleisten.
Bei Verstößen droht Apple ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall,