gruener Paragraph

Irreführende Werbung für Produkte wie klimaneutral, biobasiert oder biologisch abbaubar endlich in der EU nicht mehr erlaubt!

Mit diesen Begriffen hat sich ein großer Markt mit Labels entwickelt. Selbst klimaschädliche Produkte wie Wasser in Plastikflaschen oder Fleisch werden so als klimaneutral vermarket. Anstatt die eigenen CO2-Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren, wird durch günstige Zertifikate aus fragwürdigen Projekten die CO2-Bilanz schöngerechnet. Mit diesem modernen Ablasshandel können weiter nach Belieben CO2-Emissionen ausgestoßen werden, anstatt durch echte Klimaschutzmaßnahmen die Emissionen zu reduzieren.

Mit der EU-Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition” ist jetzt solche Werbung untersagt, wenn sie auf Kompensation beruht. Diese Regulierung bezieht sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen. Zwei Jahren wurde darüber in Brüssel diskutiert.

Auch allgemeine Umweltaussagen wie “biologisch abbaubar” oder “biobasiert” sind als allgemeine Umweltaussagen nicht erlaubt. Außer das Unternehmen kann eine besondere Umweltleistung in Bezug auf diese Aussage nachweisen.

So hat das Umweltbundesamt festgestellt, dass biobasierter Kunststoff nicht nachhaltiger ist als konventionelle Kunststoffe. Auch Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bieten keine Vorteile gegenüber anderen Einweg-Kunststoffprodukten.