Klimademonstration

Weltklimakonferenz (COP26) in Glasgow – Enttäuschung ist in Deutschland groß

Von den Ergebnissen der COP26 hatten sich viele Menschen mehr erwartet, denn wenn die Erderwärmung auf die 1,5 Grad Begrenzung erreicht werden soll, braucht es einen detaillierten und ausreichenden Plan, um die Klimakrise und ihre katastrophalen Auswirkungen abzuwenden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist tief enttäuscht von den Resultaten der nun endenden Weltklimakonferenz (COP26) in Glasgow. Die internationale Staatengemeinschaft ist auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Pariser Klimaabkommen nicht in der Lage, einen detaillierten und ausreichenden Plan aufzustellen, um die Klimakrise und ihre katastrophalen Auswirkungen abzuwenden. Deutschland hatte bei dieser COP einen schwachen Auftritt, insbesondere der voraussichtliche neue Kanzler Olaf Scholz glänzte durch Schweigen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „‚Net Zero‘ und ‚Kooperative Mechanismen‘ waren die Zauberworte der COP, mit denen sich Regierungen und Unternehmen allzu gerne geschmückt haben. Oft stecken jedoch nur leere Versprechen dahinter, in der fernen Zukunft für mehr Klimaschutz zu sorgen, die entstehenden Emissionen über den Zukauf von Zertifikaten auszugleichen oder auf ein Technikwunder zu hoffen. Allein Hoffnung ist zu wenig. Es wurde in den vergangenen zwei Wochen auch nicht dafür gesorgt, dass die Länder des Globalen Südens ausreichend finanziell unterstützt werden, um sich an Klimafolgen anzupassen. Auch glaubhafte und ambitioniert faire, verbindliche Maßnahmen in der nahen Zukunft gibt es viel zu wenige.“

Das ist besonders enttäuschend, weil sich nach einer Umfrage von Friends of the Earth Europe (FoEE) und der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) mehr als 80 Prozent der deutschen Bürger*innen strenge EU-Gesetze wünschen, dass Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße im Ausland haftbar zu machen.

Die Ergebnisse fallen zusammen mit der Ankündigung der Europäischen Kommission, zeitnah ein neues Gesetz über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen für den Schutz der Menschenrechte, des Klimas und der Umwelt vorzulegen.