Grafik Verpackungen UBA

Ab Juli 2021 ist Einwegplastik verboten!

Mit einer EU-Verordnung zur Verbannung von Einwegplastik-Produkten müssen die Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in eigenes Recht umsetzen.

So wurde beschlossen, dass bestimmte Plastik- und Styroporgegenstände ab Juli 2021 verboten sein sollen.

Im Juni 2020 hat die Bundesregierung dazu einen Vorschlag auf den Weg gebracht.

Nach dem Verband kommunaler Unternehmen machen Plastik-Einwegverpackungen bis zu einem Fünftel des Abfalls auf den Straßen aus. Kritiker fordern, dass Deutschland als Vorreiter voran gehen muss und der bisherige Vorschlag nachbessert werden muss. Nur Einwegplastik-Produkte zu verbieten reicht nicht aus. Denn wenn diese einfach durch andere Einweg-Materialien ersetzt werden, wird das Problem der hohen Müllberge nur in die Zukunft verschoben. Es braucht verbindliche Vorgaben, mit denen z. B. Mehrwegsysteme gefördert und flächendeckend eingesetzt werden. So müssten Handel und Industrie verpflichtet werden, Mehrwegsysteme wie Pfandboxen und wieder befüllbare Mehrwegflaschen und -taschen zu etablieren. Nach der EU-Einwegplastikrichtlinie sollen auch die Hersteller bei der Entsorgung der Plastikabfälle beteiligt werden. Dafür fehlt noch eine nationale Richtlinie.