Bioland Eier
Glückliche Hühner

Seit einigen Jahren ist die Einzelhaltung von Legehennen in Deutschland verboten. Nicht verboten ist aber die Haltung von Legehennen in sogenannten "ausgestalteten Käfigen" oder "Kleingruppenhaltung". Dahinter verbirgt sich ein Käfig mit nur wenig mehr Platz als in den alten Legebatterien. Deshalb achten Sie beim Eierkauf auf den Stempel und die erste Ziffer. Sie gibt Auskunft über die Haltungsform. 0: Ökologische Haltung und Biofutter – Genuss für alle 1: Freilandhaltung – viel Auslauf, aber konventionelles Futter 2: Bodenhaltung – kein Käfig, aber wenig Platz 3: Käfighaltung (auch "Kleingruppen" oder "Kleinvoliere") – inakzeptable Tierquälerei Das Herkunftsland ist an den Buchstaben zu erkennen, z. B. steht "DE" für Deutschland oder "NL" für Niederlande. Dahinter finden sich die Betriebsnummer. Eier aus Käfighaltung mit einer "3" werden fast gar nicht mehr verkauft, weil Verbraucher*innen diese ablehnen und vom Handel ausgelistet wurden. Alternativen aus ökologischer Haltung (0) und Freilandhaltung (1) haben sehr stark profitiert. Auch zu Eiern aus Bodenhaltung (2) wird häufiger gegriffen. Besondere Vorsicht...

0
Nachhaltigkeitsblog
DNK bietet Probelauf für ESRS an

Für Berichtsjahr 2023 ist ein Probelauf beim DNK mit den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) möglich. Seit 2023 gibt es erhebliche Änderungen mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Der Anwenderkreis wird sich stetig erweitern und Unternehmen müssen sich sukzessive vorbereiten. Für das Berichtsjahr 2025 sind nun auch Unternehmen ab 250 Mitarbeiter betroffen, wenn sie 50 Mio. € Umsatzerlöse oder 25 Mio. € Bilanzsumme haben. Während früher noch unterschiedliche Berichtsformate genutzt werden konnten, ist bei CSRD ein digitales, maschinell auslesbares Format nach einheitlichen EU-Berichtsstandards zu verwenden. Für die DNK-Erklärung 2023 wurden nun die ESRS mit den DNK-Kriterien abgeglichen, die in Freitextfelder eingefügt werden können. ...

0
Nachhaltigkeitsblog
Irreführende Werbung für Produkte wie klimaneutral, biobasiert oder biologisch abbaubar endlich in der EU nicht mehr erlaubt!

Mit diesen Begriffen hat sich ein großer Markt mit Labels entwickelt. Selbst klimaschädliche Produkte wie Wasser in Plastikflaschen oder Fleisch werden so als klimaneutral vermarket. Anstatt die eigenen CO2-Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren, wird durch günstige Zertifikate aus fragwürdigen Projekten die CO2-Bilanz schöngerechnet. Mit diesem modernen Ablasshandel können weiter nach Belieben CO2-Emissionen ausgestoßen werden, anstatt durch echte Klimaschutzmaßnahmen die Emissionen zu reduzieren. Mit der EU-Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition” ist jetzt solche Werbung untersagt, wenn sie auf Kompensation beruht. Diese Regulierung bezieht sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen. Zwei Jahren wurde darüber in Brüssel diskutiert. Auch allgemeine Umweltaussagen wie “biologisch abbaubar” oder “biobasiert” sind als allgemeine Umweltaussagen nicht erlaubt. Außer das Unternehmen kann eine besondere Umweltleistung in Bezug auf diese Aussage nachweisen. So hat das Umweltbundesamt festgestellt, dass biobasierter Kunststoff nicht nachhaltiger ist als konventionelle Kunststoffe. Auch Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bieten keine Vorteile gegenüber anderen Einweg-Kunststoffprodukten. ...

0